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Telefon: 0761 88 33 60
E-Mail: freiwilligendienste@drk-baden.de
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 13:30 - 16:00 Uhr
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BFD | Bundesfreiwilligendienst |
EST | Einsatzstelle |
FWD | Freiwilligendienst |
FSJ | Freiwilliges Soziales Jahr |
LV BadRK | Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. |
TN | Teilnehmende |
Die Anleitung ist die Person in der Einsatzstelle, die dich das ganze Jahr lang bei den Aufgaben anleitet und unterstützt. Diese Person ist eine Fachkraft und arbeitet im gleichen Bereich wie die Freiwilligen. Sie hilft dir dabei, die Einsatzstelle kennenzulernen, erklärt die Aufgaben und beantwortet Fragen zum Arbeitsalltag. Außerdem führt sie regelmäßige Anleitungsgespräche mit dir.
In manchen Einsatzstellen wird Arbeitskleidung benötigt, zum Beispiel im Krankenhaus oder beim Krankentransport/Rettungsdienst. Diese Arbeitskleidung bekommst du von deiner Einsatzstelle.
Nach einem 12-monatigen Freiwilligendienst hast du 6 Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG-1). Die Höhe ist dabei abhängig von deinem Taschengeld, dein sonstiges Vermögen spielt keine Rolle.
Generell gilt: Wer innerhalb der letzten 2 Jahre insgesamt 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann Arbeitslosengeld (ALG-1) bekommen. Dazu zählt auch ein Freiwilligendienst. Wenn du vor dem Freiwilligendienst auch schon sozialversicherungspflichtig angestellt warst, dann fließt das ebenfalls in die Berechnungen mit ein!
Du musst dich nur rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden (spätestens am ersten Tag nach dem Freiwilligendienst). Erkundige dich dort rechtzeitig, was du beachten musst.
Arbeitsmarktneutralität bedeutet: Freiwillige sind keine Arbeitskräfte. Freiwillige unterstützen das Fachpersonal, ersetzen es jedoch nicht. Mit dieser Regel sollen die Freiwilligen geschützt werden. Und es sollen Arbeitsplätze geschützt werden, damit Freiwillige keinen Arbeitsplatz ersetzen.
Siehe Krankheitsfall.
Wenn dir während der Arbeitszeit ein Unfall passiert, muss das der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Dazu spricht sich die Einsatzstelle mit dem Badisches Rotes Kreuz ab. Ein Unfall auf dem Weg zur Einsatzstelle, von der Einsatzstelle nach Hause und während der Seminare gilt auch als Arbeitsunfall, wenn er auf direktem Weg von Haustür zur Haustür passiert ist. Bei Unfällen (vor allem Verkehrsunfällen) solltest du immer eine:n Arzt/Ärztin aufsuchen. Auch dann, wenn du denkst, dass du nicht verletzt bist. Manche Verletzungen kann nur ein:e Arzt/Ärztin erkennen.
Ein Freiwilligendienst findet in Vollzeit statt.
Vollzeit heißt: Die Arbeitszeit eines Freiwilligen darf jede Woche höchstens 40 Stunden sein. Mindestens 35 Stunden pro Woche müssen Freiwillige in einer Vollzeit-Tätigkeit aber tätig sein. Es können Früh-, Spät- und Wochenenddienste anfallen, aber keine Nachtdienste. Bei Freiwilligen unter 18 Jahren gelten außerdem die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz).
Für Wochenend-Dienste müssen Freiwillige möglichst bald danach genau so viel Freizeit bekommen, das heißt: Freizeitausgleich. Mehrarbeitsstunden sind im Freiwilligendienst nicht vorgesehen.
Die Seminartage gelten als Arbeitszeit und werden als volle Arbeitstage gewertet.
Freiwillige erhalten einen Freiwilligenausweis. Mit dem Ausweis kannst du bei verschiedenen Stellen Preis-Rabatte bekommen. Beispiele sind Bus- und Bahnfahrkarten oder Eintritte ins Kino oder Museum. Es gibt eine digitale Landkarte, auf der diese Preis-Rabatte oder kostenlosen Angebote eingetragen werden können. Diese findest du unter freiwillig-ja.de/benefits. Mit dem Freiwilligendienste-Ausweis erhältst du hier Vergünstigungen.
Ein Anspruch auf BAföG besteht nicht, da der Freiwilligendienst keine Ausbildung ist.
In Baden-Württemberg endet die Vollzeit-Schulpflicht mit dem vollendendeten 9. Schuljahr. Danach gilt für weitere 3 Jahre eine sogenannte Berufsschulpflicht. Diese Berufsschulpflicht ruht für die Dauer eines FSJ und BFD (§80 SchG).
Es gibt zwei verschiedene Bescheinigungen:
Zu Beginn des Freiwilligendienstes bekommen Freiwillige vom Badischen Roten Kreuz eine Bescheinigung. Sie können damit nachweisen, dass sie einen Freiwilligendienst machen. Das kann wichtig sein für Ämter, für das Kindergeld oder für die Rente (siehe Sozialversicherung).
Nach dem Freiwilligendienst bekommen alle Freiwilligen vom Badischen Roten Kreuz ein Zertifikat. Das kann wichtig sein für eine Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz, einen Arbeitsplatz oder ein Studium.
Außerdem kannst du nach dem Ende des Freiwilligendienstes ein qualifiziertes Zeugnis bei deiner Einsatzstelle beantragen.
Bildungsreferent:innen sind deine direkten Ansprechpersonen bei deinem FSJ/BFD-Träger. Die Hauptaufgabe von Bildungsreferent:innen ist die pädagogische Begleitung der Freiwilligen in den Einsatzstellen. Zum Beispiel besuchen dich die Bildungsreferent:innen in deiner Einsatzstelle und du kannst dich bei allen Fragen und Problemen an sie wenden. Außerdem organisieren Bildungsreferent:innen Seminare und führen diese zum Teil als Seminarleitung selbst durch.
Freiwillige können als „Schulbotschafter:innen“ einen Vortrag über ihren Freiwilligendienst an einer Schule oder bei Berufsorientierungsmessen halten. Sie informieren allgemein über den Freiwilligendienst und berichten von den Erfahrungen in ihrer Einsatzstelle. Vorher üben sie im 2-tägigen Botschaftertraining vor einer Gruppe zu sprechen und inhaltlich gelungene Vorträge zu halten.
Wenn du Interesse hast, während deines FSJ oder BFD Botschafter:in für Freiwilligendienste zu werden, wende dich an deine zuständige Bildungsreferent:in!
Das Bürgergeld unterstützt Menschen, deren Einkünfte nicht ausreichen, um davon leben zu können. Das kann auf Erwerbstätige und auch auf Freiwilligendienstleistende zutreffen. Du kannst Bürgergeld beantragen, wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst (z. B. in einer Familie) oder auch, wenn du alleine wohnst.
In dem Fall, dass du bei deinen Eltern oder Sorgeberechtigten wohnst, prüft das Jobcenter das gesamte Einkommen dieser Bedarfsgemeinschaft, die Höhe der Miete und die Zahl der Familienmitglieder. Daraus wird dann errechnet, ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Dein Taschengeld, das du für den Freiwilligendienst erhältst, wird dabei nicht angerechnet. Auch wenn du alleine wohnst kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld erhalten. In manchen Fällen übernimmt dann das Jobcenter sogar deine Miete.
Bei Fragen kannst du dich an eine örtliche Sozialberatung wenden, zum Beispiel an die Friga.
Das Badische Rote Kreuz darf als Träger die Freiwilligen nach persönlichen Daten fragen, wenn das für das FSJ oder den BFD notwendig ist und um die Teilnahmevereinbarung für den Freiwilligendienst zu erstellen. Persönliche Daten sind zum Beispiel die E-Mail-Adresse oder die Bankverbindung. Weitere Informationen findest du in den Datenschutzhinweisen.
Ein Freiwilligendienst muss mindestens 6 Monate und höchstens 18 Monate dauern. Der Beginn des Freiwilligendienstes ist jederzeit möglich.
Dienstfahrten sind Fahrten, die du während der Arbeitszeit für die Einsatzstelle machst. Die Einsatzstelle übernimmt die Kosten für die Dienstfahrt. Die Einsatzstelle ist dafür verantwortlich, dass das Dienstauto funktioniert. Sie informiert dich auch zu allen weiteren Regelungen über Dienstfahrten.
Wenn du ein Dienstauto der Einsatzstelle benutzt, musst du einen Führerschein vorzeigen und sicher Auto fahren können
Einsatzbereich ist der übergeordnete Begriff für alle Einsatzstellen mit einem ähnlichen Aufgabengebiet. Zum Beispiel Einrichtungen für Senior:innen bezeichnet alle Einsatzstellen, in denen alte Menschen versorgt und gepflegt werden.
Es gibt verschiedene Einsatzbereiche für den Freiwilligendienst wie zum Beispiel: Schulen, Mobile Soziale Dienste, Einrichtungen für Senior:innen, kulturelle Einrichtungen, Kliniken und Pflege, Haustechnik, Krippen und Kindergärten, Verwaltung, Krankentransport/ Rettungsdienst, Einrichtungen für Jugendliche und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du deinen Freiwilligendienst machst.
Die Bildungsreferent:innen des Badischen Roten Kreuzes besuchen die Freiwilligen einmal im Jahr in ihrer Einsatzstelle. Sie sprechen dann mit dir über deinen Freiwilligendienst und die tägliche Arbeit in der Einsatzstelle. Sie unterstützen und beraten dich und die Mitarbeiter:innen der Einsatzstelle auch bei Schwierigkeiten und prüfen, ob die Einsatzstelle die Qualitätsstandards für den Freiwilligendienst einhält.
Wichtig: Wenn du Probleme oder Fragen hast, darfst du dich auch außerhalb eines Einsatzstellenbesuchs jederzeit an deine Ansprechperson beim Badischen Roten Kreuz wenden! Du musst nicht warten, bis wir zum Besuch vorbeikommen.
Ein Wechsel der Einsatzstelle ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache möglich.
In manchen Einsatzstellen musst du zu Beginn deines Freiwilligendienstes eine Einstellungsuntersuchung machen wie zum Beispiel, wenn du mit Lebensmitteln zu tun hast. Die Einsatzstelle informiert dich dann darüber, ob du beim Gesundheitsamt an einer Beratung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen musst.
Freiwillige unter 18 Jahren müssen zu einer Erstuntersuchung zum Hausarzt/zur Hausärztin, bevor sie ihren Freiwilligendienst beginnen. Die Erstuntersuchung heißt auch „ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“ (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz). Es wird dabei geprüft, ob die Person gesund genug ist für die Tätigkeit im Freiwilligendienst.
Nach der Erstuntersuchung erhältst du eine Bescheinigung, die du beim Badischen Roten Kreuz abgeben musst. Freiwillige unter 18 Jahren dürfen ihren Freiwilligendienst nicht ohne diese Bescheinigung beginnen.
Du findest uns auf Facebook unter facebook.com/fsj.drk.baden.
Der Freiwilligendienst kann für die Fachhochschulreife anerkannt werden. Er gilt dann als „praktischer Teil“ nach der abgeschlossenen 11. (G8), bzw. 12. (G9) Klasse am allgemeinbildenden Gymnasium.
Am besten du fragst bei deiner Schule oder der zuständigen Schulbehörde/dem Schulamt nach, ob das geht. In der Regel muss der Freiwilligendienst genau 12 Monate dauern. Manchmal müssen die Tätigkeiten inhaltlich passen.
In deinem Taschengeld für den Freiwilligendienst ist ein Fahrtkostenzuschuss (75€) enthalten. Davon bezahlst du die Fahrtkosten zur Arbeit und zum Seminar.
Im öffentlichen Nahverkehr erhältst du die gleiche Ermäßigung wie Schüler:innen, Azubis und Studierende, wenn du den FSJ/BFD-Ausweis oder eine Bescheinigung vorzeigst. Falls du eine Bestätigung oder eine Unterschrift vom Träger benötigst, dann melde dich gerne bei uns.
Du kannst dich jederzeit an deine:n Bildungsreferent:in wenden, wenn du Fragen oder Probleme hast. Viele Fragen wie z. B. zu Urlaub, Versicherung, Arbeitszeit lassen sich telefonisch klären.
Bei Problemen wie z. B. persönliche Schwierigkeiten oder Konflikte in der Arbeit kann auch kurzfristig ein Gesprächstermin vor Ort mit uns vereinbart werden.
Je nach Dauer deines FSJ/BFD sind durch die Seminarblöcke evtl. nicht alle der im FSJ-Gesetz vorgegebenen Seminartage erfüllt. Die fehlenden Seminartage musst du durch freie Bildungstage oder Wahlmodule leisten. Diese Termine organisierst du selbstständig und sprichst sie mit deiner Einsatzstelle ab.
Anzahl der freien Bildungstage nach Dauer des Freiwilligendienstes:
Verlängerst du dein FSJ oder BFD um 1-3 Monate, kommen pro Monat zwei zusätzliche freie Bildungstage hinzu. Ab 4 Monaten Verlängerung besuchst du stattdessen ein 6-tägiges Verlängerungsseminar. Hierfür bekommst du dann noch eine extra Einladung.
Wenn du im Freiwilligendienst mit Kindern und Jugendlichen oder auch mit Menschen mit Behinderung arbeitest, brauchst du ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Dieses kannst du im Einwohnermeldeamt oder im Rathaus beantragen. Dafür brauchst du eine Bestätigung der Einsatzstelle, dass du dort einen Freiwilligendienst machen möchtest. Mit dieser Bestätigung musst du für das erweiterte Führungszeugnis nichts bezahlen.
In einem Führungszeugnis werden Straftaten aufgeführt, vor denen man Kinder, Jugendliche und hilfsbedürftige Menschen besonders schützen will.
Für alle Freiwilligendienste gibt es ein Gesetz. Die Bestimmungen der Gesetze sind die Grundlage für die Ableistung eines Freiwilligendienstes.
Für das FSJ heißt es Jugendfreiwilligendienstegesetz. Die Abkürzung ist JFDG. Das JFDG steht im Bundesgesetzblatt vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842).
Für Freiwillige im BFD gilt ein anderes Gesetz. Das Gesetz heißt Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Abkürzung ist BFDG. Das BFDG steht im Bundesgesetzblatt vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687).
Die Haftpflichtversicherung der Einsatzstelle gilt auch für die Freiwilligen während der Arbeitszeit. Die Einsatzstelle informiert dich, welche Tätigkeiten du übernehmen darfst. Für diese Tätigkeiten bist du versichert.
Freiwillige üben Hilfstätigkeiten aus und unterstützen die Fachkräfte in der Einsatzstelle. Den Freiwilligen darf auf der Ebene einer Hilfskraft Verantwortung übertragen werden. Das bedeutet, dass du manche Aufgaben übernehmen darfst und andere nicht. Das wird in der Regel während der Einarbeitung und Anleitung besprochen. Sprich mit deiner Anleitung oder mit uns, wenn du dir unsicher bist, ob du bestimmte Aufgaben übernehmen darfst.
Auf unserer Homepage findest du viele wichtige Informationen zum Freiwilligendienst. Im Download-Bereich der Homepage können Formulare heruntergeladen werden, wie z. B. der Antrag auf Nebentätigkeit.
Auch für deine Einsatzstelle gibt es im Internen Bereich der Homepage verschiedene Dokumente und Anleitungen.
Ilias ist unsere Online-Seminarplattform. Sie wird auf und zwischen den Seminaren genutzt. Dort sind viele wichtige Dokumente hinterlegt, zum Beispiel deine Seminartermine. Außerdem findest du hier den Zugang zum virtuellen Seminarraum.
Am Anfang deines Freiwilligendienste bekommst du eine E-Mail mit den Zugangsdaten für Ilias. Bitte achte in deinem E-Mail-Postfach und im Spam-Ordner auf den Eingang dieser E-Mail (noreply@drk-baden.de) und aktiviere anschließend deinen Account auf Ilias.
In manchen Einsatzstellen benötigst du eine oder mehrere Impfungen. In der Kita oder in der Schule musst du zum Beispiel gegen die Krankheit Masern geimpft oder genesen sein. Die Einsatzstelle sagt dir vor Beginn deines Freiwilligendienstes, welche Impfungen du brauchst.
Neuigkeiten zum Freiwilligendienst beim Badischen Roten Kreuz und Einblicke in die Seminare findest du bei Instagram unter @drkbadenfreiwilligendienste.
Du bist noch nicht 18 Jahre alt? Dann gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Hier einige Regelungen, die du kennen solltest:
Im Jugendarbeitsschutzgesetz findest du noch mehr Infos.
Wenn du einen Freiwilligendienst machst, behalten du oder deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten den Anspruch auf Kindergeld. Für mehr Infos dazu melde dich bitte bei der Familienkasse.
Für deinen Freiwilligendienst musst du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Du darfst also nicht privat versichert sein, solange du ein FSJ oder einen BFD machst.
Wenn du bisher über deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten versichert bist, brauchst du für die Dauer deines Freiwilligendienstes eine separate Versicherung. Diese Krankenversicherung ist für dich kostenlos.
Jeder Mensch wird manchmal krank. Wenn es dir nicht gut geht und du nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du folgende Schritte erledigen:
Bitte kläre mit deiner Einsatzstelle, ob auch sie einen Nachweis für die Krankschreibung von dir sehen möchte oder für dich weitere Regelungen gelten.
In manchen Fällen bekommt man in der Arztpraxis noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform nach dem alten Verfahren.
Bist du länger als 6 Wochen krank, bekommst du ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld. Das bedeutet, dass dein Taschengeld von nun an von deiner Krankenversicherung bezahlt wird.
Wenn du während deiner Seminartage krank wirst, gelten besondere Regeln:
Bitte rufe sofort die auf deiner Seminareinladung genannte Ansprechperson für deine Seminare an und informiere sie, wie lange du voraussichtlich krank sein wirst.
Bei Krankheit während eines Seminars brauchst du bereits ab dem 1. Krankheitstag sowie für jeden weiteren Krankheitstag eine ärztliche Krankmeldung (AU). Wenn du nicht für die ganze Seminarwoche krankgeschrieben bist (z. B. nur von Montag bis Mittwoch), nimmst du ab dem folgenden Tag wieder am Seminar teil.
Auch bei Krankheit während eines Seminars musst du eine E-Mail an fwd-krankmeldungen@drk-baden.de schreiben (siehe Krankheitsfall).
Die Postanschrift für dein regional zuständiges Büro und alle Ansprechpersonen findest du auch online unter drk-baden-freiwilligendienste.de/kontakt.
Manchmal gibt es Gründe, aus denen ein FSJ oder BFD vorzeitig beendet werden muss. Dies passiert in Form einer Kündigung. Eine Kündigung kann sowohl von dir selbst ausgesprochen werden als auch vom Badischen Roten Kreuz als Träger.
Wenn du beschließt zu kündigen, gibt es wichtige Punkte zu beachten:
Weitere Infos zum Thema Kündigung kannst du in deiner Teilnahmevereinbarung nachlesen.
Wenn du für dein FSJ oder BFD an einen neuen Ort ziehst, musst du dich dort anmelden. Jede Stadt oder Gemeinde hat dafür ein Einwohnermeldeamt. Dort meldest du dich innerhalb von 2 Wochen nach deinem Umzug an. Wenn du möchtest, kannst du deine Heimat-Adresse als Nebenwohnsitz behalten.
Falls du während deines Freiwilligendiensts schwanger wirst, gilt das Mutterschutzgesetz.
Du darfst während deines Freiwilligendiensts bis zu 10 Stunden pro Woche in einem Nebenjob arbeiten. Zudem darf dein Verdienst aus dieser Tätigkeit die aktuelle, gesetzlich geregelte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten: Mehr zu den aktuellen Richtlinien eines sogenannten Mini-Jobs findest du hier beim BMAS.
Die Ausübung eines Nebenjobs musst du zuvor schriftlich beantragen. Das Formular für den Antrag reichst du in deinem zuständigen Regionalbüro ein.
Achtung: Menschen, die unter 18 sind, dürfen maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Diese 40 Stunden sind mit deinem Freiwilligendienst schon fast gefüllt. Dein Freiwilligendienst und dein Nebenjob zusammen dürfen also nicht mehr als 40 Stunden die Woche sein. Wird diese Zahl überstiegen, können wie den Antrag nicht genehmigen.
Achtung: Freiwillige, die ein Visum für ihren Freiwilligendienst brauchen, dürfen leider keinen Nebenjob annehmen!
Siehe Führungszeugnis.
Siehe Anleitung.
Dein Freiwilligendienst beginnt mit einer Probezeit. Diese beträgt im FSJ drei Monate und im BFD 6 Wochen. In der Probezeit kann die Teilnahmevereinbarung ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt oder aufgelöst werden.
Freiwillige sind keine Angestellten. Das heißt, der Freiwilligendienst ist kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Es wird eine privatrechtliche Vereinbarung (siehe Teilnahmevereinbarung) abgeschlossen. Trotzdem gelten für Freiwillige die „öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen“, wie zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.
Schweigepflicht im Freiwilligendienst bedeutet, dass du über bestimmt Dinge, die du in der Einsatzstelle erfährst, nicht mit anderen sprechen darfst. Dies betrifft zum Beispiel persönliche Infos über die Menschen, die du begleitest, aber auch andere interne Informationen. Auch deine Kolleg:innen in der Einsatzstelle haben diese Schweigepflicht. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach deinem Freiwilligendienst und für Social Media.
Beim Hochladen oder Versenden von Fotos gilt grundsätzlich:
Zu deinem Freiwilligendienst gehören 25 Seminartage. Wenn dein FSJ oder BFD kürzer als 12 Monate ist, passen sich die Seminartage entsprechend an. Seminare sind Pflichtveranstaltungen und gelten als reguläre Arbeitszeit. Die Teilnahme an den Seminaren ist Voraussetzung für die Anerkennung deines Freiwilligendiensts. An diesen Tagen darfst du keinen Urlaub nehmen.
Deine Seminare finden über das Jahr verteilt statt:
Die Einladung zu den Seminaren mit Ort und Terminen erhältst du zu Beginn deines FSJ oder BFD. Die vier freien Bildungstage kannst du zum Beispiel für deine berufliche Orientierung nutzen, beispielsweise in Form eines Praktikums. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sogenannte "Wahlmodule" zu belegen. Weitere Infos dazu erhältst du auf den Seminaren und per E-Mail. Die vier freien Bildungstage organisierst du selbstständig und sprichst sie mit deiner Einsatzstelle ab. Verlängerst du dein FSJ oder BFD um 1-3 Monate, kommen pro Monat zwei zusätzliche freie Bildungstage hinzu. Ab 4 Monaten Verlängerung besuchst du stattdessen ein 6-tägiges Verlängerungsseminar. Hierfür bekommst du dann noch eine extra Einladung.
Solltest du während eines Seminars krank sein, brauchst du ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung (AU) (siehe Krankheit – während der Seminare).
Social Media Plattformen sind aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn du auf Social Media von deinem Freiwilligendienst berichtest. Dabei musst du jedoch einige Dinge beachten:
Wenn du ehrenamtlich als Betreuer:in auf Kinder- und Jugendfreizeiten tätig bist, kannst du dafür in deinem Freiwilligendienst bis zu 10 Tage Sonderurlaub beantragen. Dein Antrag (der Träger der Organisation, für den du ehrenamtlich aktiv bist stellt ein Schreiben für dich aus) muss schriftlich erfolgen und spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn in deinem Regionalbüro eingehen. Als Träger setzen wir uns dann mit deiner Einsatzstelle in Verbindung und klären dabei auch, ob du bezahlt oder unbezahlt freigestellt wirst.
Während deines Freiwilligendienstes bezahlt deine Einsatzstelle die Kosten der Sozialversicherung. Das sind im Einzelnen: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die berufliche Unfallversicherung übernimmt ebenso die Einsatzstelle (siehe Berufsgenossenschaft).
Siehe Zulassung zum Studium.
Die Teilnahmevereinbarung ist der „Arbeitsvertrag“ im Freiwilligendienst. Die Vereinbarung wird zwischen dir, dem Badischen Roten Kreuz als Träger und deiner Einsatzstelle geschlossen. Sie beschreibt die Rechte und Pflichten dieser drei Vertragsparteien.
Der Träger ist für die Planung und Durchführung des Freiwilligendienstes zuständig. Der Träger deines Freiwilligendienstes ist der DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. Er hat Regionalbüros in Freiburg, Konstanz, Lörrach, Baden-Baden und Offenburg.
Die Mitarbeiter:innen des Badischen Roten Kreuzes sind Ansprechpersonen für die Freiwilligen und für die Einsatzstellen. Sie beantworten alle Fragen zu den Freiwilligendiensten, wie zum Beispiel zum Taschengeld oder zu den Bescheinigungen. Sie organisieren und führen die Seminare durch.
Siehe Arbeitsunfall.
Wenn dein Freiwilligendienst 12 Monate dauert, hast du Anspruch auf mindestens 25 Tage Urlaub. Wenn du am Anfang des Kalenderjahres, in dem dein FSJ oder BFD beginnt, 16 Jahre alt warst, darfst du 27 Tage Urlaub nehmen. Wenn du am 1.1. des Jahres in dem dein FSJ/BFD beginnt 15 Jahre alt warst hast du Anspruch auf 30 Tage Urlaub.
Sollte dein Freiwilligendienst kürzer als 12 Monate sein, passen sich deine Urlaubstage entsprechend an.
Für Vorstellunggespräche, Teilnahme an Prüfungen oder Auswahlverfahren für Studien- und Ausbildungsplätze, kann dich deine Einsatzstelle bis zu 3 Tage freistellen. Du musst deine Freistellung frühzeitig mit deiner Einsatzstelle absprechen.
Für Lehrgänge zur Vorbereitung auf eine Prüfung oder einen Beruf kannst du nicht freigestellt werden.
Je nach Dauer deines FSJ/BFD sind durch die Seminarblöcke evtl. nicht alle der im FSJ-Gesetz vorgegebenen Seminartage erfüllt. Die fehlenden Seminartage musst du durch Wahlmodule oder freie Bildungstage leisten. Diese Termine organisierst du selbstständig und sprichst sie mit deiner Einsatzstelle ab.
Anzahl der Wahlmodule/freien Bildungstage nach Dauer des Freiwilligendienstes:
Verlängerst du dein FSJ oder BFD um 1-3 Monate, kommen pro Monat zwei zusätzliche freie Bildungstage hinzu. Ab 4 Monaten Verlängerung besuchst du stattdessen ein 6-tägiges Verlängerungsseminar. Hierfür bekommst du dann noch eine extra Einladung.
Solltest du während eines geplanten Wahlmoduls krank sein, brauchst du ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung (AU) (siehe Krankheit – während der Seminare).
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Wohnung für unter 25-Jährige von der Stadt oder Kommune übernommen werden:
Bevor du einen Mietvertrag für eine eigene Wohnung unterschreibst, musst du in jedem Fall das Einverständnis der Wohngeldbehörde der betreffenden Kommune einholen und die Gründe dem Jobcenter darlegen.
Im Verhältnis zum Bürgergeld ist Wohngeld eine vorrangige Leistung, d. h.: wer Bürgergeld erhält, kann kein Wohngeld erhalten.
Bei Fragen kannst du dich an eine örtliche Sozialberatung wenden, z. B. an die Friga.
Wer sich vor oder während des Freiwilligendienstes auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben hat und hierfür zugelassen wurde, behält diesen Anspruch auch im Folgejahr (genau genommen für die kommenden 2 Zulassungsverfahren). Das heißt: Ein Studienplatz bleibt erhalten, gegebenenfalls aber nicht die Ortszusage.
Es gilt der Grundsatz, dass durch den Freiwilligendienst keine Nachteile entstehen dürfen. Bewahre hierfür deinen Zulassungsbescheid auf, damit du nachweisen kannst, dass du den Studienplatz bereits erhalten hast. Die Hochschule selbst darf deine Daten nämlich nicht so lange speichern.
Wer sich nach einem Freiwilligendienst auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt, kann den Freiwilligendienst ebenfalls positiv gelten lassen. Beim Zulassungsverfahren werden für unterschiedliche Qualifikationen und Voraussetzungen Punkte vergeben und eine Rangliste erstellt. Kommt es zu Ranggleichheit, werden Bewerbende, die einen Freiwilligendienst geleistet haben, vor den anderen zugelassen.
An Fach- und Gesamthochschulen gelten zum Teil andere Regeln.
Mehr Informationen findest du unter www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung/dienste.